Persönliche Dokumente
Übersetzungen für Privatkunden sind stets ein wichtiger Bestandteil unserer Dienstleistung. Häufig werden diese als beglaubigte Übersetzungen benötigt. Sie werden oft von Behörden verlangt, um die Dokumente formell anerkennen zu lassen.
Um eine solche Übersetzung anzufertigen, benötigen wir die Dokumente entweder im Original oder als Kopie. Wir erstellen dann schnellstmöglich ein Angebot. Nach Beauftragung wird die Übersetzung von unseren erfahrenen Übersetzern angefertigt, überprüft, beglaubigt und dem Kunden entweder direkt zugeschickt oder persönlich übergeben. Eine Kopie wird an die Übersetzung geheftet, damit erkennbar ist, dass genau dieses Dokument übersetzt wurde. Dabei ist das Sprachenportfolio für diese Übersetzungen sehr breit. Bitte rufen Sie uns an, auch wenn Übersetzungen in seltenen Sprachen benötigt werden.
Häufig werden wir in diesem Zusammenhang an das Vorhandensein einer Apostille angesprochen. Die Ausstellung einer Apostille ist unsererseits nicht möglich, diese darf lediglich von Übersetzern in die jeweilige Sprache übersetzt und beglaubigt werden.
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen folgender Dokumente an:
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Geburtsurkunden
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Heiratsurkunden
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Einbürgerungsurkunden
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Zeugnisse
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Führerscheine
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Medizinische Unterlagen
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Ehefähigkeitsurkunden
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Und viele andere